Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung zum Hundetraining (Einzel- oder Gruppenstunde) durch den Teilnehmer und die Annahme seitens Rabea Knolle, im Folgenden Hundetrainerin genannt, kommt der Vertrag verbindlich zustande.
Für Verträge zwischen der Hundetrainerin und des Teilnehmers gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bezahlung:
Die Bezahlung ist nach jeder einzelnen Trainingsstunde in bar zu entrichten. Jeder Teilnehmer erhält für seine Bezahlung eine Quittung.
Schutzimpfungen/ Krankheiten/ Umgang:
Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Erkrankungen ist. Des weiteren bestätigt der Teilnehmer, dass sein Hund über einen aktuellen Impfschutz aller wichtigen Schutzimpfungen verfügt.
Stachelhalsbänder, Elektrohalsbänder, Zughalsbänder, Würgehalsbänder, Maulschlaufen und sonstige Mittel, die den Hund in seiner Lebensform beeinträchtigen und/oder Schmerzen auslösen, sind nicht gestattet.
Für die Teilnahme mit einer läufigen Hündin bedarf es einer vorherigen Absprache mit der Hundetrainerin.
Die Hundetrainerin behält sich vor Hundehalter vom Unterricht auszuschließen, welche gegen das Tierschutzgesetz verstoßen oder ihren wissentlich kranken Hund zum Training einsetzen.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundetrainerin jederzeit eingreifen darf, wenn sein Hund jemanden anzugreifen oder zu verletzen droht.
Bei groben Zuwiderhandlungen liegt es in der Entscheidung der Hundetrainerin, den Teilnehmer des Trainings zu verweisen.
Den Anweisungen der Hundetrainerin sind Folge zu leisten.
Haftung:
Der Teilnehmer bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegt.
Der Teilnehmer haftet für alle durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden - seien es Personen-, Verletzungs- und/oder Sachschäden.
Die Hundetrainerin haftet nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung resultierenden Schaden, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten handelt, das heißt um die Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Rücktritt:
Die Absage oder Verschiebung einer Trainingsstunde durch den Teilnehmer muss spätestens 24- Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird die Trainingsstunde berechnet.
Die Hundetrainerin hat das Recht Trainingsstunden abzusagen oder zu verschieben. Kommt es zu einem kurzfristigen Ausfall von einer Trainingsstunde, so wird sich die Hundetrainerin um einen schnellstmöglichen Ersatztermin bemühen.
Die Hundetrainerin kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer oder das Ziel der Trainingseinheit gefährdet.
Copyright:
Die Hundetrainerin behält sich alle Rechte an den Trainingsinhalten inkl. etwaiger herausgegebener Unterlagen vor. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundetrainerin darf kein Teil dieser Trainingsinhalte und/oder Unterlagen, in welcher Form auch immer, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.
Bild- und Tonmaterial:
Der Teilnehmer genehmigt, dass die Hundetrainerin während der Trainingsstunden Bild- und Tonaufnahmen fertigen darf. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass diese Bild- und Tonaufnahmen ohne zusätzliches Einverständnis von der Hundetrainerin verwendet werden dürfen - z.B. zu Werbe- oder Lehrzwecken. Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte des gesamten Materials liegen bei der Hundetrainerin.
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet Fotos und/oder Videos von anderen Teilnehmern und/oder deren Hunden zu machen.
Vorbehalt:
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Höxter.

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